WellnessClub Ambiente
- Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen –
Stand Januar 2012


I. Allgemeines/Vertragsschluss/Mitgliedschaft

1. Mit Zustandekommen der Clubmitgliedschaft im WellnessClub Ambiente erwirbt der Vertragspartner (nachfolgend Clubmitglied genannt) das Recht, während der Laufzeit des Vertrages indem Studio, in welchem er den WellnessClub Ambiente Vertrag abgeschlossen hat (nachfolgend: Partnerstudio), einmal pro Tag, ein Gerät seiner Wahl für – je nach Gerätetyp und UV Lampenstärke, Hauttyp und Pigmentierung - eine maximale Besonnungsdauer von 20 Minuten  zu nutzen. Andere Geräte (z. B. Bodystyler) können (nach Abschluss der Vertragszusatzoption) zusätzlich an einem Tag genutzt werden. Die Laufzeit kann, je nach gewähltem Programm, bis zu 55 Minuten betragen.
2 Der WellnessClub Ambiente Clubvertrag kommt durch Signatur des Clubvertrages, im Partnerstudio durch das (neue) Clubmitglied und zeitgleiche Gegenzeichnung des Vertrages durch einen Mitarbeiter des Partnerstudios, als Vertreter des WellnessClub Ambiente zustande. Dem Clubmitglied wird ein Ausdruck des Vertrages ausgehändigt.
3. Der WellnessClub Ambiente ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

II. Nutzung und abweichender Nutzer

1. Vor Beginn der Belichtung wird dem Clubmitglied / abweichendem Nutzer eine Hauttypenanalyse angeboten, nach Richtlinien der UV-Schutzverordnung, eine auf die Person abgestimmte Haupttypenbestimmung, um einen auf die Person abgestimmten Dosierungs- / Besonnungsplan zu erstellen. Das Clubmitglied / abweichender Nutzer kann selbst bestimmen, ob eine Haupttypenbestimmung oder ein Dosierungs- / Besonnungsplan erstellt werden soll. Dieses wird durch eine eindeutige Willenserklärung auf dem Haupttypenanalysebogen vom Clubmitglied / abweichender Nutzer erklärt und dokumentiert. Wird die Hauttypenbestimmung oder der Dosierungs- / Besonnungsplan vom Clubmitglied / abweichenden Nutzer abgelehnt, unterbreitet der Mitarbeiter dieses Angebot automatisch in regelmäßiger Widerkehr. Wählt das Clubmitglied / abweichender Nutzer die Belichtung nach Dosierungsplan, werden die letzten 10 Belichtungen im Computersystem festgehalten. Die Angaben zum Hauttyp und der Belichtungshistorie mit den hinterlegten Daten der gewählten Sonnenbank, ergeben eine Empfehlung für die maximale Belichtungsdauer und den nächsten Belichtungstermin. Der WellnessClub Ambiente empfiehlt, die ermittelte Belichtungsdauer, Belichtungshäufigkeit und Belichtungspausen einzuhalten. In jedem Fall ist den Anordnungen der Mitarbeiter (des Partnerstudios), insbesondere zur Belichtungsdauer und –häufigkeit Folge zu leisten und die Hausordnung des Partnerstudios zu beachten.
2. Clubmitglied kann sowohl bei Abschluss als auch während der Laufzeit des WellnessClub Ambiente Clubvertrages einen abweichenden Nutzer benennen, der anstelle des Clubmitgliedes zur Nutzung der Geräte berechtigt ist. Bei Benennung eines abweichenden Nutzers ist das Clubmitglied selbst nicht mehr zur Nutzung der Geräte berechtigt. Der abweichende Nutzer kann für eine bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Dauer benannt werden.
3. Die Benennung eines abweichenden Nutzers ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a)    der abweichende Nutzer muss sich schriftlich mit dem Einlesen und der Speicherung seines Fotos und Fingerabdruckes einverstanden erklären;
b)    das Clubmitglied darf sich nicht in Zahlungsverzug befinden.
c)    der abweichende Nutzer muss volljährig sein.
d)    der abweichende Nutzer darf nicht Hauttyp I und Hauttyp II im Sinne der UV Schutzrichtlinie sein (sog. keltischer Hauttyp, mit starker Neigung zum Sonnenbrand)
e)    das Clubmitglied muss den abweichenden Nutzer bevollmächtigen Vertragsänderungen (insbesondere Tarifwechsel) vornehmen zu können.
4. Dem Clubmitglied steht es frei, die Benennung des abweichenden Nutzers jederzeit schriftlich zu widerrufen und die Geräte selbst zu nutzen oder einen anderen als den zunächst benannten abweichenden Nutzer zu benennen.
5. Für jede Benennung eines abweichenden Nutzers erhebt der WellnessClub Ambiente eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,– EURO.

III. Datenschutz/Fingerabdruck/Foto/Änderung von Daten

1. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsantrages erklärt sich das Clubmitglied damit einverstanden, dass seine Daten, Foto, Fingerabdruck bei zustande kommen des WellnessClub Ambiente Clubvertrages in das Computer-Managementsystem des WellnessClub Ambiente eingelesen und gespeichert werden. Diese Maßnahme dient ausschließlich zur Identifikation des WellnessClub Ambiente Clubmitgliedes und soll, insbesondere bei Verlust oder Diebstahl, den Missbrauch der WellnessClub Ambiente Club Card verhindern. Das Clubmitglied verpflichtet sich, am Einlesen des Fingerabdruckes in der dafür erforderlichen Weise mitzuwirken.
2. Bei dem einzulesenden und zu speichernden Fingerabdruck handelt es sich um einen Teilabdruck im biometrischen Verfahren, der nicht mit einem Fingerabdruck im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung vergleichbar ist, da lediglich verschiedene biometrische Merkmale des Fingers in einen Zahlencode umgewandelt und mit der dazugehörigen Kundennummer gespeichert werden. Auch die Aufnahme eines Fotos findet mit einer geringen Pixelauflösung statt, welche nicht für erkennungsdienstliche Maßnahmen geschaffen sind.
3. Der WellnessClub Ambiente erhebt und nutzt die vom Clubmitglied oder dem von diesem benannten abweichenden Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten - einschließlich des Fotos, Fingerabdruckes und der Nutzungsdaten wie z. B. Nutzungszeiten – unter strikter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Erhebung und Nutzung der Daten erfolgen nur in dem zur Begründung, Durchführung, Abrechnung und Abwicklung des WellnessClub Ambiente Clubvertrages erforderlichen Maße.
4. Das WellnessClub Ambiente wird personenbezogene Daten, insbesondere das Foto und den Fingerabdruck des Clubmitgliedes oder des von diesem gemäß Ziff. II. benannten abweichenden Nutzers, streng vertraulich behandeln und nicht ohne die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Clubmitgliedes oder des von diesem benannten abweichenden Nutzers an Behörden oder sonstige Dritte weitergeben, es sei denn, dass dies zur Verfolgung vertraglicher Ansprüche erforderlich ist. Eine etwa erteilte Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft jederzeit frei widerruflich.
5. Falls das Erstellen eines Fotos und das einlesen eines Fingerabdruckes nicht möglich sein sollte, hat das Clubmitglied vor jeder Nutzung – auf Verlangen ein gültiges Ausweispapier vorzulegen.
6. Das Clubmitglied verpflichtet sich, dem WellnessClub Ambiente Änderungen von Name, Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

IV. WellnessClub Ambiente Club Card / Card Gebühr / Verwaltungsgebühr

1. Jedes Clubmitglied bekommt bei Annahme des Mitgliedsantrages eine WellnessClub Ambiente Club Card ausgehändigt, für die vom Clubmitglied jeweils eine Card Gebühr von 5,- EURO zzgl. 5,- EURO Verwaltungsgebühr zu zahlen ist. Ab dem zweiten Vertragsjahr fällt jährlich eine Verwaltungsgebühr von 10,- EURO an, die zu Beginn des Vertragsjahres fällig ist. Bei Abschluss eines Neuvertrages wegen Studiowechsel, wird jeweils eine neue WellnessClub Ambiente Club Card ausgestellt. Hierfür fällt erneut eine Card Gebühr von 5,- EURO zzgl. 5,- EURO Verwaltungsgebühr an. Bei Abschluss eines Neuvertrages wegen Tarifwechsel, wird ebenfalls eine neue WellnessClub Ambiente Club Card ausgestellt. Hierfür fällt eine Verwaltungsgebühr von 5,- EURO (upgrade), oder 25,- EURO (downgrade) an.
2. Diese WellnessClub Ambiente Club Card ist sorgsam zu verwahren und darf Dritten – mit Ausnahme eines vom Clubmitglied gemäß Ziff. II. benannten abweichenden Nutzers – nicht zur Nutzung überlassen werden.
Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der WellnessClub Ambiente Club Card sind dem WellnessClub Ambiente unverzüglich anzuzeigen.
3. Eine Card Gebühr von 5,- EURO zzgl. 5,- EURO Verwaltungsgebühr fällt auch an, wenn der WellnessClub Ambiente wegen Verlust oder Beschädigung oder wegen Nutzerwechsels, eine neue Club Card ausstellt. Die Card Gebühr wird dem Clubmitglied erstattet, falls die Club Card ohne Verschulden des Clubmitgliedes bzw. des abweichenden Nutzers beschädigt wurde, oder einen sonstigen Defekt aufweist und deswegen an den WellnessClub Ambiente zurückgesendet wurde.
4. Bei Beendigung des WellnessClub Ambiente Clubvertrages hat das Mitglied die WellnessClub Ambiente Club Card unverzüglich an den WellnessClub Ambiente herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht. Sofern die Rückgabe trotz einer entsprechenden Aufforderung des WellnessClub Ambiente nicht binnen einer Frist von zwei Wochen erfolgt, steht dem WellnessClub Ambiente ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 5,– EURO zzgl. 5,- EURO Verwaltungsgebühr zu. Dem Clubmitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

V.Nutzung des Partnerstudios

1. Vor jeder Nutzung eines Gerätes hat sich der vertraglich vorgesehene Nutzer (Clubmitglied / abweichender Nutzer) in seinem Partnerstudio durch Vorlage seiner WellnessClub Ambiente Club Card und durch einlesen und elektronischen Abgleich seines Fingerabdruckes zu identifizieren.
2. Der vertraglich vorgesehene Nutzer darf nur im vertraglich festgehaltenen Studio das Gerät seiner Wahl, ausschließlich innerhalb der für den jeweiligen Tarif geltenden Zeiten, nutzen.
3. Die für den vom Clubmitglied gewählten Tarif geltenden Nutzungszeiten, werden durch Aushang im Partnerstudio bekannt gegeben. Der WellnessClub Ambiente kann die Nutzungszeiten jederzeit ändern, sofern und soweit die jeweilige Änderung zumutbar ist. An Feiertagen besteht ein Nutzungsanspruch nur innerhalb der vom Partnerstudio festgesetzten Öffnungszeiten. Eine Minderung des Nutzungsentgeltes (Mitgliedsbeitrag) wegen vom gewählten Tarif abweichender, eingeschränkter Nutzungszeiten an Feiertagen, kommen nicht in betracht.
Für die Nutzung gilt die in dem Partnerstudio aushängende Hausordnung. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Gerätes besteht nicht. Wartezeiten, wie sie bei dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Studios anfallen, sind hinzunehmen.
4. Das Partnerstudio ist berechtigt, einzelne Geräte vorübergehend zu sperren sofern dies aus wichtigen Gründen, wie etwa Reparatur, Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Umbau, Nachrüstung, Schutz der Nutzer und / oder Dritter erforderlich ist. Über die Erforderlichkeit der Sperrung entscheidet ausschließlich die Geschäftsführung des Partnerstudios. Die vorübergehende Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages.
5. Im Falle der Schließung eines Partnerstudios, ist der WellnessClub Ambiente berechtigt, das Clubmitglied / abweichenden Nutzer zu den gleichen Vertragsbedingungen an ein anderes, am WellnessClub Ambiente teilnehmende Studio zu verweisen, sofern dieses nicht weiter als 3 km vom bisherigen Partnerstudio entfernt ist. Gleiches gilt, sofern das Partnerstudio – gleich aus welchem Grund – nicht mehr dem WellnessClub Ambiente angeschlossen ist.
6. Das Clubmitglied / abweichender Nutzer ist auf Wunsch berechtigt, in ein anderes Partnerstudio zu wechseln. Ein Wechsel kann nur in der Weise erfolgen, dass das Clubmitglied (ggf. vertreten durch den abweichenden Nutzer) bei gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Vertrages, einen neuen WellnessClub Ambiente Clubvertrag abschließt, dessen Mindestlaufzeit 12 Monate beträgt. Sofern der Altvertrag eine Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten hat, beträgt die Mindestlaufzeit des Anschlussvertrages 24 Monate.

VI. Zahlungen und Zahlungsverzug/Einzugsermächtigung

1. Die Höhe des vom Clubmitglied zu entrichtenden Nutzungsentgeltes (nachfolgend Mitgliedsbeitrag genannt) richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Mitgliedsantrages für den jeweils gewählten Tarif gültigen Preisen, die in dem WellnessClub Ambiente durch Aushang bekannt gegeben werden.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus und – je nach Wahl des Clubmitgliedes – entweder monatlich oder einmal jährlich zu zahlen. Der erste Mitgliedsbeitrag ist mit Vertragsbeginn, die Folgebeiträge sind an dem Tag eines jeden neuen Monats bzw. nach Ablauf eines Jahres fällig.
3. Gerät das Clubmitglied in Zahlungsverzug, so ist der WellnessClub Ambiente berechtigt:
a)    die WellnessClub Ambiente Club Card mit sofortiger Wirkung zu sperren, um auf diese Weise die weitere Nutzung der Solarien und anderer Geräte durch das Clubmitglied oder den von diesem benannten abweichenden Nutzer zu verhindern. Hierfür fällt eine Kartensperrgebühr von 7,- € an. Sobald die Zahlung nachgeholt ist, schaltet der WellnessClub Ambiente die Clubkarte wieder frei.
b)    den WellnessClub Ambiente Clubvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos zu kündigen; dies gilt nur, sofern der ausstehende Betrag der Höhe von zwei Monatsbeiträgen entspricht;
c)    für jede Mahnung ab Eintritt des Verzuges eine pauschalierten Schadensersatz in Form einer Mahngebühr von 5,– EURO zu erheben, wobei dem Clubmitglied der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
d)    für jede notwendige Adressrecherche die erforderlichen Auslagen (z. B. für Behörden und Drittfirmen) ersetzt zu verlangen und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,– EURO zu erheben.
4. Der WellnessClub Ambiente kann die Höhe des Mitgliedsbeitrages einmal jährlich, jedoch nicht vor Ablauf des ersten Jahres der Vertragslaufzeit, einseitig ändern und zwar mit einer Frist von mindestens einem Monat zur nächsten Fälligkeit des – monatlichen oder jährlichen – Mitgliedsbeitrages. Die Frist beginnt mit dem Aushang der Preisänderungsankündigung im Foyer des WellnessClub Ambiente. Im Falle von Preisänderungsankündigungen kann das Clubmitglied den WellnessClub Ambiente Clubvertrag innerhalb einer Frist von einem Monat, ab Aushang der Ankündigung, schriftlich zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden würde. Sofern das Clubmitglied, oder ein von diesem gemäß Ziff. II. benannter abweichender Nutzer, die Bräunungsgeräte nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin nutzt, gilt die Preisänderung als genehmigt.
5. Bei Rücklastschriften, die vom Clubmitglied z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung verursacht werden, hat das WellnessClub Ambiente einen Anspruch auf Ersatz der hierfür angefallenen Bankgebühren (zur Zeit 8,-€.).
6. Soweit in diesen Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind sämtliche Zahlungsansprüche des WellnessClub Ambiente – einschließlich der in Ziff. II. 4., Ziff. IV. 1. und 2. sowie Ziff. VIII. 11. genannten – sofort fällig.
7. Der WellnessClub Ambiente ist berechtigt, sämtliche Beträge bei Fälligkeit vom Konto des Clubmitgliedes abzubuchen. Das Clubmitglied ist verpflichtet, dem WellnessClub Ambiente eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Rücklastschriften, die vom Clubmitglied z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung verursacht werden, hat der WellnessClub Ambiente einen Anspruch auf Ersatz, der hierfür angefallenen Bankgebühren. Ebenso hat der WellnessClub Ambiente Anspruch auf Abgeltung, dass mit der Rücklastschrift für den WellnessClub Ambiente entstehenden Verwaltungsaufwandes.

VII. Tarifwechsel und Preisänderungen

1. Soweit in den jeweils aktuellen Tarifmodellen des WellnessClub Ambiente nichts anderes bestimmt ist, kann das Clubmitglied während der Laufzeit eines 12- oder 24 Monatsvertrages, den jeweils gewählten Tarif nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wechseln (Tarifwechsel). Ein Wechsel kann nur in der Weise erfolgen, dass das Clubmitglied (ggf. Vertreten durch den abweichenden Nutzer) bei gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Vertrages einen neuen WellnessClub Ambiente Clubvertrag abschließt, dessen Mindestlaufzeit 12 Monate beträgt. Sofern der Altvertrag eine Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten hat, beträgt die Mindestlaufzeit des Anschlussvertrages 24 Monate.
2. Bei monatlicher Zahlweise ist der Tarifwechsel nur zum Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages, bei jährlicher Zahlungsweise zum nächsten 1. des Monats, möglich.
3. Falls sich Mitgliedsbeiträge für den gewählten Tarif erhöhen, wird die Preiserhöhung erst ab der nächsten Vertragsverlängerung wirksam. Preisreduzierungen sind zu jedem beliebigen Zeitpunkt oder mit sofortiger Wirkung möglich. Falls eine Preiserhöhung nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist angekündigt worden ist, kann das Clubmitglied der Verlängerung des Vertrages- abweichend von Ziff. VIII 3. binnen eines Monats nach Ankündigung der Preiserhöhung widersprechen; anderenfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt. Der WellnessClub Ambiente wird das Clubmitglied oder den abweichenden Nutzer schriftlich, per Aushang im Partnerstudio hinweisen. Die hierüber von einem abweichenden Nutzer erlangte Kenntnis, muss sich das Clubmitglied zurechnen lassen.

VIII. Laufzeit und Kündigung des Vertrages / Schadensersatz

1. Die Laufzeit des WellnessClub Ambiente Clubvertrages beträgt, sofern nach den jeweils aktuellen Tarifmodellen des WellnessClub Ambiente möglich, je nach Wahl des Clubmitgliedes einen, drei, 12 oder 24 Monate.
2. Der WellnessClub Ambiente Clubvertrag beginnt am nächsten 1. eines Kalendermonats. Auf Wunsch des Clubmitgliedes ist ein sofortiger Nutzungsbeginn gegen Teilzahlung möglich, damit das Mitglied oder ein von diesem benannter abweichender Nutzer sofort mit der Nutzung eines Gerätes beginnen kann.
3. Das Clubmitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, drei- Monatsverträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Der Vertrag verlängert sich automatisch bei drei Monatsverträgen um drei Monate, bei 12- und 24 Monatsverträgen um jeweils ein Jahr, sofern er nicht zuvor form- und fristgerecht gekündigt wird. Clubverträge von einer Mindestlaufzeit von einem Monat, können mit einer Frist von zwei Wochen zum nächsten Tag, der dem Tag des Beginns der Laufzeit entspricht gekündigt werden.
4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist stets direkt gegenüber dem WellnessClub Ambiente, Förster-Funke-Allee 104, 14532 Kleinmachnow auszusprechen. Angeschlossene Partnerstudios sind zur entgegenahme von Kündigungen nicht berechtigt.
5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Belichtungsdauer erlittener Sonnenbrand stellt keinen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund dar.
6. 12- und 24-Monatsverträge können vom Clubmitglied aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn das Clubmitglied:
a)    Geräte aus gesundheitlichen Gründen, für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht nutzen kann und ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt; die Vorlage des Attestes ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung -die Überprüfung des Attestes steht dem WellnessClub Ambiente durch einen medizinischen Gutachter frei. Bei nicht Bestätigung des Attestes übernimmt das Clubmitglied die Kosten des medizinischen Gutachters-; oder
b)    seinen Wohnsitz wechselt und es im Radius von 10 km zum neuen Wohnsitz kein WellnessClub Ambiente teilnehmendes Partnerstudio gibt; Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Vorlage einer entsprechenden Meldebescheinigung. Die außerordentliche Kündigung wird bei monatlicher Zahlweise zur nächsten Fälligkeit des Mitliedbeitrages und bei jährlicher Zahlweise zu dem nächsten 1. des Monats wirksam.
7. Ein für den WellnessClub Ambiente zur außerordentlichen Kündigung berechtigter, wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
a)    bei unberechtigter Überlassung oder Übertragung der WellnessClub Ambiente Club Card an Dritte, oder bei Manipulation der WellnessClub Ambiente Club Card;
b)    bei erheblichen Verstößen des Clubmitgliedes, oder des von diesem gemäß Ziff. II. benannten abweichenden Nutzers, gegen die Hausordnung des WellnessClub Ambiente.
c)    bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Clubmitgliedes;
d)    bei falschen Angaben des Clubmitgliedes zu personenbezogenen Daten und zu den vorherigen WellnessClub Ambiente Clubverträgen
e)    bei Widerruf der Einzugsermächtigung durch das Clubmitglied.
f)    bei Zahlungsverzug
g)    (Vgl. Ziff VI 3 b) bleibt unberührt.
8. Jeder Partei steht bei Schließung oder Ausscheiden eines Partnerstudios, aus dem WellnessClub Ambiente ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der WellnessClub Ambiente nicht von dem Verweisungsrecht gem. V Ziff. 6. Darüber hinaus steht dem WellnessClub Ambiente bei Schließung ein Sonderkündigungsrecht zu.
9. Bei Vorliegen eines zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden, wichtigen Grundes kann der WellnessClub Ambiente die Kündigung entweder fristlos, oder mit folgenden Auslauffristen aussprechen:
a)    bei monatlicher Zahlweise zur nächsten Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages;
b)    bei jährlicher Zahlweise zu dem nächsten Tag, der dem Tag des Beginns der Laufzeit entspricht.
10. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des WellnessClub Ambiente Clubvertrages – gleich von welcher Partei – werden im Voraus entrichtete Jahresbeiträge zeitanteilig erstattet. Eine Verzinsung von zeitanteilig zu erstattenden Jahresbeiträgen findet nicht statt. Der WellnessClub Ambiente ist berechtigt, gegen einen Erstattungsanspruch mit einem etwaigen Schadenersatzanspruch aus VIII Ziff. 12 aufzurechnen.
11. Die bei Abschluss des WellnessClub Ambiente Clubvertrages gezahlte jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,– EURO wird im Falle einer ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigung – gleich von welcher Partei – nicht, auch nicht anteilig, erstattet.
12. Hat der WellnessClub Ambiente den Clubvertrag außerordentlich gekündigt und ist die Kündigung durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Clubmitgliedes, oder des abweichenden Nutzers veranlasst worden, steht dem WellnessClub Ambiente ein sofort fälliger pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 60 Prozent der Clubbeiträge zu, die im Zeitraum zwischen dem Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung und der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung angefallen wären. Der Höhe nach ist die Schadenspauschale jedoch auf einen Höchstbetrag von maximal 60 Prozent des nach dem Vertrag geschuldeten Jahresbeitrages, oder bei monatlicher Zahlweise, auf maximal 60 Prozent von 12 Monatsbeiträgen beschränkt. Dem Clubmitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass  ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem WellnessClub Ambiente bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
13. Das Clubmitglied bestätigt, dass es über die Risiken einer UV Belichtung aufgeklärt wurde. Ein nach Vertragsabschluss vorgelegtes Attest wegen Hautkrebsrisiko berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Clubmitgliedschaft.

IX. Rückvergütungsgarantie

1. Jedes Clubmitglied, dessen Vertrag mit dem Zusatz –Rückvergütungsgarantie- über den Zeitraum von 12 Monaten um weitere 12 Monate (nachfolgend folge Jahr) hinausgeht, erhält für die im folge Jahr zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge nach Maßgabe von Ziffer IX Ziff. 2 eine Gutschrift in Höhe von einem Monatsbeitrag, wenn das Clubmitglied / abweichender Nutzer während des abgelaufenen Vertragsjahres höchstens 12 Mal ein Gerät benutzt hat. (nachfolgend Rückvergütungsgarantie) Diese Option Rückvergütungsgarantie greift sowohl im zweiten Vertragsjahr von 24 Monatsverträgen als auch bei Verlängerungen von 12- und 24-Monatsverträgen und bei anschließenden Verlängerungen ein. Abweichend von Satz 1 sind Clubverträge mit Zusatzoptionen (z. B. Slimyonik) von der Rückvergütungsgarantie ausgeschlossen.
2. Die Gutschrift der Rückvergütungsgarantie wird wie folgt angerechnet:
a)    Bei monatlicher Zahlungsweise ist im ersten Monat des folge Jahres aufgrund der Rückvergütungsgarantie kein Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
b)    Bei jährlicher Zahlungsweise ist lediglich ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 11 / 12 des im Folgejahr fälligen Beitrages zu entrichten; 1 / 12 des Jahresbeitrages entfallen aufgrund der Rückvergütungsgarantie.
3. Die Rückvergütungsgarantie gilt nicht im Falle eines Tarifwechsels gemäß Ziffer VII 1, oder des Wechsels des Partnerstudios gemäß Ziff. V 6, es sei denn der Wechsel erfolgt zum Ende eines Vertragsjahres. Wird die WellnessClub Ambiente Club Card eines Clubmitgliedes während der laufenden Vertragsperiode für mehr als 10 Tage durch den WellnessClub Ambiente gesperrt (Ziff. VI 3 a) verliert das Clubmitglied dadurch den Anspruch auf die Rückvergütungsgarantie. Zudem entfällt die Rückvergütungsgarantie rückwirkend, wenn der Vertrag im Folgejahr vorzeitig aus einem vom Clubmitglied verursachten Grund beendet wird.

X. Änderung der Mitgliedschaftsbedingungen / Angebote

1. Die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen hängen im Foyer des WellnessClub Ambiente deutlich sichtbar aus. Sie können seitens des WellnessClub Ambiente durch deutlich sichtbaren Aushang im Foyer des WellnessClub Ambiente geändert werden, sofern das Clubmitglied nicht binnen Monatsfrist widerspricht.
2. Auf Verlangen werden dem Clubmitglied die geänderten Mitgliedschaftsbedingungen in dem jeweiligen WellnessClub Ambiente in gedruckter Form kostenlos ausgehändigt.
3. Das Clubmitglied ist damit einverstanden, vom WellnessClub Ambiente unverbindliche Angebote zu erhalten. Der Kontakt kann stattfinden per SMS, per E-Mail, per Post, oder telefonisch. Das Clubmitglied kann die Einwilligung Angebote zu erhalten, jederzeit widerrufen.

XI. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne oder mehrere dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, oder werden, oder sollte sich in der Gesamtheit der Mitgliedschaftsbedingungen eine Lücke offenbaren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Die Vertragsparteien sind alsdann verpflichtet, anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu treffen, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

WELLNESSCLUB AMBIENTE, Förster-Funke-Allee 104, 14532 Kleinmachnow, Tel.: 033203-21660